Wichtig bei Kurzzeitkennzeichen
Seit dem 01.11.2012 dürfen Kurzzeitkennzeichen nur noch durch die, für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde erteilt werden. Kurzzeitkennzeichen werden somit für auswärtige Personen nicht mehr erteilt.
Wichtig bei Kurzzeitkennzeichen
Seit dem 01.11.2012 dürfen Kurzzeitkennzeichen nur noch durch die, für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde erteilt werden. Kurzzeitkennzeichen werden somit für auswärtige Personen nicht mehr erteilt.