Bundesweite Zulassungen

KFZ-Ausfuhrkennzeichen –
auf in ferne Länder

Sie planen mit Ihrem Fahrzeug eine Fahrt in ferne Länder? Dann vertrauen Sie auf unseren Zulassungsdienst denn bevor Sie die Grenze mit Auto, Wohnmobil oder Motorrad verlassen können, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Dieses erkennen Sie ganz einfach am charakteristischen roten Balken, der sich am rechten Rand des Nummernschildes befindet und auf dem auch die Gültigkeitsdauer vermerkt ist. Da Ihnen die örtliche Zulassungsbehörde das Ausfuhrkennzeichen lediglich für den entsprechenden Versicherungszeitraum ausstellt, kümmern wir uns gerne für Sie um alle Formalien und bieten Ihnen einen zuverlässigen Versicherungsschutz, der mindestens 15 Tage und maximal ein Jahr gültig ist. Bitte beachten Sie, dass für diesen Zeitraum KFZ-Steuern zu entrichten sind.

Was für die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichen benötigt wird:

Sie wünschen die Ausstellung einer KFZ-Kurzzeitversicherung? Bitte beachten Sie, dass für die schnelle Bearbeitung folgende Dokumente benötigte werden:

Mit einem Kurzzeitkennzeichen das Plus an Schutz genießen

Als verlässlicher Zulassungsservice für Leipzig und die Region kümmern wir uns gerne um die Ausstellung einer KFZ-Kurzzeitversicherung für Ihr Fahrzeug. Möchten Sie dafür gerne ein Kurzzeitkennzeichen nutzen, benötigen Sie neben der eVB-Nummer auch die grüne Karte. 

Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur dann ausreichend, wenn Sie Ihr Fahrzeug bis zu fünf Tage lang Probe fahren oder innerhalb von Deutschland überführen möchten. Wird ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland geplant, benötigen Sie hingegen ein Ausfuhrkennzeichen für den Zoll. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet dabei spezielle Konditionen, die sich individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen lassen. So sind Sie während dieser Zeit im Falle einer Panne oder eines Unfalls rundum geschützt.