Lichtspuren im nächtlichen Stadtverkehr als Symbol für Tempo und Effizienz.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Speed Zulassungsdienst GmbH ist bemüht, ihre Website
https://www.speed-zulassungsdienst.de/
im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Grundlage sind insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie anerkannte technische Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.speed-zulassungsdienst.de/.

 

  1. Zielsetzung

Digitale Barrierefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil einer nutzerfreundlichen und inklusiven Gestaltung unserer Online-Angebote. Ziel ist es, die Inhalte und Funktionen unserer Website möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder verwendeten Endgeräten.

Die Umsetzung erfolgt schrittweise und im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Gesetzliche Anforderungen sowie aktuelle Entwicklungen werden regelmäßig geprüft und bei Weiterentwicklungen der Website berücksichtigt.

 

  1. Beschreibung der Dienstleistung

Die Website dient der Information über Leistungen der Speed Zulassungsdienst GmbH sowie der Kontaktaufnahme durch Privat- und Geschäftskunden. Nutzerinnen und Nutzer können insbesondere:

  • Informationen zu Dienstleistungen abrufen
  • Kontaktanfragen über Online-Formulare stellen
  • auf geschützte Bereiche für Geschäftskunden zugreifen

Ein unmittelbarer Abschluss von Verbraucherverträgen über diese Website findet derzeit nicht statt.

 

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA
teilweise vereinbar. Die Einschätzung basiert auf einer internen Selbstbewertung unter Einsatz
gängiger Analyse- und Testwerkzeuge sowie manueller Stichproben.

Da sich gesetzliche Anforderungen, technische Standards und Inhalte laufend weiterentwickeln, kann eine vollständige Barrierefreiheit nicht jederzeit gewährleistet werden.

 

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können derzeit noch einzelne Barrieren bestehen. Dazu können unter anderem gehören:

  • grafische Elemente oder eingebundene Inhalte ohne vollständige Alternativtexte
  • eingeschränkte Nutzbarkeit einzelner Komponenten mit Tastatursteuerung
  • Darstellungsunterschiede bei bestimmten Browsern oder assistiven Technologien
  • Inhalte oder Funktionen externer Systeme, auf deren Gestaltung wir keinen vollständigen Einfluss haben.

Wir arbeiten daran, erkannte Barrieren schrittweise zu reduzieren.

 

  1. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Bei der Gestaltung und Weiterentwicklung der Website werden unter anderem folgende Prinzipien berücksichtigt:

  • ausreichende Kontrastverhältnisse und klare Strukturierung von Inhalten
  • verständliche Navigation und reduzierte Komplexität
  • responsive Darstellung auf verschiedenen Endgeräten
  • möglichst standardkonforme technische Umsetzung zur Unterstützung assistiver Technologien

Barrierefreiheit verstehen wir als fortlaufenden Prozess. Anpassungen erfolgen im Rahmen technischer Weiterentwicklungen der Website.

 

  1. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.02.2026 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf:

  • einer internen Selbstbewertung
  • automatisierten Prüfungen mit gängigen Testwerkzeugen
  • redaktioneller und technischer Prüfung ausgewählter Seitenbereiche

 

  1. Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer für Sie besser zugänglichen Form, kontaktieren Sie uns bitte:

Speed Zulassungsdienst GmbH
kontakt@speed-zulassungsdienst.de

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und im Rahmen unserer Möglichkeiten umzusetzen.

 

  1. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Weitere Informationen werden nach endgültiger organisatorischer Festlegung der zuständigen Behörden veröffentlicht.

 

Stand: Februar 2026