Individuell. Zuverlässig. Stressfrei.
Kfz-Ummeldung in Leipzig:
Einfach und schnell bei Umzug oder Halterwechsel
Ganz gleich, ob sich Ihre Adresse ändert oder das Fahrzeug den Halter wechselt – wir erledigen die Kfz-Ummeldung für Sie zuverlässig und rechtssicher. Ohne Termin bei der Zulassungsstelle und mit persönlichem Service sorgt Speed für eine reibungslose Abwicklung.
Vermeiden Sie lange Wartezeiten und komplizierte Anforderungen: Wir übernehmen den gesamten Prozess rund um Ihre Ummeldung.
Ihre Vorteile mit dem Speed Zulassungsdienst
- Keine Behördengänge – wir übernehmen die komplette Abwicklung – regional und bundesweit
- Schnelle Bearbeitung und persönliche Betreuung
- Vor-Ort-Service mit zertifiziertem Kennzeichendienst
- Wunschkennzeichen – auf Wunsch mit Reservierung
Wann ist eine Kfz-Ummeldung notwendig?
Eine Ummeldung ist erforderlich bei:
- Wohnsitzwechsel in einen anderen Stadt- oder Landkreis
- Halterwechsel (z. B. bei Kauf eines Gebrauchtwagens)
Laut § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) müssen solche Änderungen unverzüglich bei der Zulassungsbehörde gemeldet werden. In der Praxis gilt eine Frist von bis zu einem Monat als zulässig. Bei einem Halterwechsel können die bisherigen Kennzeichen grundsätzlich beibehalten werden – sofern die Zulassungsstelle im neuen Wohnort dies zulässt.
Die neue Anschrift wird dabei in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.
Jetzt Ummeldung starten
Vermeiden Sie Verzögerungen und sparen Sie sich den Weg zur Behörde.
Reichen Sie Ihre Unterlagen digital oder persönlich bei uns ein – wir kümmern uns um die komplette Abwicklung: zuverlässig, schnell und ohne Termin bei der Zulassungsstelle.
Diese Unterlagen benötigen wir für die Kfz-Ummeldung
Bitte bringen Sie folgende Dokumente im Original mit:
- Gültiger Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts)
- Im Original unterschriebene Vollmacht Vollmacht inkl. SEPA-Mandat
↓PDF 130 KB - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
-
Gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung
-
Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
-
Reservierungsbestätigung für Wunschkennzeichen (sofern vorhanden)
Minderjährige Fahrzeughalter*innen – zusätzlich erforderlich
- Unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- SEPA-Mandat
→Zoll externer Link - Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
↓PDF 663 KB -
Ausweiskopien beider Elternteile
