Firmenwagen anmelden: Tipps für die gewerbliche Kfz-Zulassung

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Ob ein Auto als privates oder gewerbliches Fahrzeug zugelassen wird, hängt von seiner späteren Nutzung ab. Wer für sein Unternehmen bzw. in dessen Auftrag einen Firmenwagen anmelden möchte, sollte einige Punkte im Vergleich zur privaten KFZ-Zulassung beachten.

Der Speed Zulassungsdienst in Leipzig übernimmt für Sie gern die gewerbliche KFZ-Zulassung für einen oder mehrere Fahrzeuge. Bundesweit erledigen wir Ihre Anmeldung zuverlässig und schnell – ganz gleich ob privat oder betrieblich!

Gemeinsamkeiten bei privater und gewerblicher KFZ-Zulassung

Im Allgemeinen verläuft eine gewerbliche KFZ-Anmeldung wie eine private Zulassung. Auch der Großteil der benötigten Unterlagen für den Besuch auf der Zulassungsstelle ist gleich:

• unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer
• Zulassungsbescheinigung Teil II und CoC
• elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
• unterschriebene Vollmacht (Originalausfertigung)

Auch wenn Sie Ihren Firmenwagen anmelden, können Sie ein individuelles Kennzeichen verwenden. Bestenfalls reservieren Sie sich bereits im Voraus Ihr Wunschkennzeichen.

Firmenwagen anmelden: Das ist anders

Wird ein Fahrzeug als Dienstwagen verwendet, ist wie bei der Zulassung von Privatfahrzeugen ein Nachweis für die Existenz des zukünftigen Fahrzeughalters notwendig – in diesem Fall das Unternehmen oder der Inhaber des Unternehmens.

Wer im Auftrag einer Kapitalgesellschaft (GmbH, KG, AG) einen Firmenwagen anmelden möchte, der benötigt den entsprechenden Handelsregisterauszug sowie die Gewerbeanmeldung. Fahrzeughalter ist nach der Anmeldung die Gesellschaft als juristische Person.

Für eine gewerbliche KFZ-Zulassung für Personengesellschaften (GbR, UG) ist es erforderlich, dass einer der Gesellschafter als zulassungsrechtlich verantwortliche Person bestimmt wird. Ein entsprechendes Dokument mit den Unterschriften aller Gesellschafter gilt hierfür als Nachweis. Neben dieser Bestätigung werden für die Zulassung außerdem die Ausweise (alternativ: Reisepass und Meldebestätigung) aller Gesellschafter der Firma benötigt. Weiterhin wird von der Zulassungsstelle die Gewerbeanmeldung und der Gesellschaftervertrag verlangt.

Geteilte Nutzung: Fahrzeug als Firmenwagen oder auf Privat zulassen?

Wird das betroffene Auto sowohl für betriebliche als auch private Fahrten verwendet, hat die Anmeldung als Firmenwagen verschiedene Vor- oder Nachteile der Finanzierung und Versteuerung. Für welche Option man sich entscheiden sollte, ist unter anderem davon abhängig, welche Gewichtung von gewerblicher und Privatnutzung vorliegt. Die Versteuerung ist mittels der 1%-Regelung oder einem Fahrtenbuch möglich.

Weiterhin fließt in die Entscheidung ein, ob Sie bereits einen privaten Pkw besitzen und in welcher Form Sie gewerblich tätig sind (Gesellschafter, Einzelunternehmer, …). Um sicherzugehen, empfehlen wir die verschiedenen Möglichkeiten vom Steuerberater prüfen zu lassen. Dieser kennt die jeweiligen Voraussetzungen sowie aktuelle rechtliche und steuerliche Bedingungen für oder gegen die gewerbliche Anmeldung.